SFZ-Namensrecht erhalten
Der Name "Schüler-Forschungs-Zentrum" ist geschützt; wir dürfen uns nun offiziell so nennen!
An das Recht diesen Namen führen zu dürfen, sind eine Reihe Bedingungen geknüpft. Die Joachim Herz Stiftung und Jugend forscht prüfen die Einhaltung dieser Bedingungen, bevor sie einer Initiative das Recht geben, sich "Schüler-Forschungs-Zentrum" kurz SFZ nennen zu dürfen.
Am 4.7.2019 haben wir bestätigt bekommen, dass wir die Kriterien erfüllen und uns damit Schüler-Forschungs-Zentrum-Ruhr / SFZ-Ruhr nennen dürfen, was wir absofort mit Stolz tun!